Zunächst beschäftigte sich der Ortsgemeinderat mit Erteilung eines Einvernehmens zum Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Straße „Zur Heide“, Nr. 17. Der Zulassung des Vorhabens konnte nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt werden und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hergestellt werden....